Menschen für Natur

… Natur für Menschen

Zierstreifen

Geschäfts- und Lieferbedingungen

Setzlinge von Waldbäumen nach Art der Zucht

  • Tiefwurzler Setzlinge
  • Flachwurzler Setzlinge in Saatbehältern mit einem Volumen von bis zu 1,5 Litern, auf Luftpolstern gezüchtet
  • Tiefwurzler Setzlinge in anderen Verpackungen (RCK, Container mit einem Volumen über 1,5 Liter und andere)

Sortierung, Verpackung, Aufladen und Transport der Setzlinge von Waldbäumen

  • Die gesamten gelieferten Setzlinge werden gemäß den Parametern von ČSN 482115 sortiert
  • Wenn die Tierfwurzler Setzlinge inklusive wiederverwertbarer Verpackungen (Setzlingsbehälter) geliefert werden, verpflichtet sich der Kunde, dass er diese innerhalb des im Lieferschein oder auf der Rechnung angeführten Termins wieder an die Baumschule zurück gibt. Wenn der Termin für die Rückgabe nicht eingehalten wird oder die Verpackungen stark beschädigt zurückgegeben werden, wird eine Vertragsstrafe in der festgelegten Höhe für die Verpackung verrechnet.
  • Die Verpackung der Setzlinge und die Beladung des Transportmittels erfolgen auf Kosten der Baumschule.
  • Der Transport der Setzlinge wird in der Regel vom Kunden oder mittels seines Frächters organisiert. Nach Absprache kann der Transport vom Zulieferer (Baumschule) zu Vertragspreise organisiert werden.

Begleitdokumentation und Kennzeichnung der Setzlinge

  • Die Setzlinge von Waldbäumen für Forstzwecke werden im Einklang mit dem Gesetz über den Handel mit Reproduktionsmaterialien von Waldbäumen Nr. 149/2003 Slg. gekennzeichnet und mit einem Ursprungsblatt oder Begleitblatt versehen.
  • Laut dem Gesetz über das pflanzenmedizinische Verfahren Nr. 326/2004 Slg. ist ein Pflanzenmedizinischer Pass Bestandteil der Begleitdokumentation.
  • Auf Wunsch des Kunden werden die Setzlinge mit Etiketten gekennzeichnet. Der Preis für ein Etikett beträgt 0,50 CZK/Stk. ohne MwSt.

Preis der Setzlinge

  • Die Preise werden für Setzlinge in Standardqualität in CZK für ein Stk., ohne MwSt. (gesetzlich vorgeschriebene MwSt.) festgelegt und gelten für den Abnahmeort (Baumschule)
  • Im Preis enthalten ist die Verpackung der Setzlinge und die Beladung des Transportmittels

  • Im Preis nicht enthalten sind die Kosten für eine eventuelle chemische Behandlung der Setzlinge (Gel und andere)
  • Auf Wunsch des Kunden werden die Setzlinge chemisch behandelt. Der Preis für eine chemische Behandlung wird mit einem Aufschlag in der Höhe von 5% des Preises der Setzlinge verrechnet.
  • Preis für geringe Menge an Setzlingen – bis 100 Stk. wird der Preis durch die Einzelhandelspreisliste in CZK/Stk. ohne MwSt. festgelegt.

Bezahlung der abgenommenen Setzlinge

  • Die abgenommenen Setzlinge werden vom Abnehmer in bar oder per Banküberweisung mit einer normalen Fälligkeit von 14 Tagen ab der Ausstellung der Rechnung bezahlt, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
  • Der Einkauf von Setzlingen mit einem Wert bis 5 000 CZK wird in der Regel vom Kunden bei der Abnahme der Setzlinge in bar bezahlt

  • Die Setzlinge gehen nach der vollständigen Bezahlung der Rechnung in das Eigentum des Käufers über.

Bestellung der Setzlinge

  • Die Bestellung sendet der Abnehmer per E-Mail oder schriftlich an die Adresse des Leiters des Baumschulzentrums. Wir nehmen auch telefonische Bestellungen entgegen, die schriftlich festgehalten werden.
  • Die Bestellung muss folgende Obliegenheiten enthalten:
  • Firmenname oder Name des Abnehmers, Adresse, Ident. Nr.

  • Setzlinge: Holzgewächs, Art der Zucht, Höhe, Menge
  • Verwendungszweck: für Forstzwecke (Angabe des natürlichen Forstgebietes (NFG) und der Vegetationsstufe des Waldes (VSW), für andere Zwecke
  • Transportwunsch

  • Art der Bezahlung (Rechnungsanschrift und Zustelladresse der Rechnung, wenn sich diese unterscheiden, Fälligkeit)
  • Liefertermin (in welchem Zeitraum der Abnehmer bereit ist, die Setzlinge abzunehmen)
  • Die Bestellung wird nach der Prüfung vom Leiter des Baumschulzentrums oder seinem verantwortlichen Vertreter bestätigt und an den Kunden gesendet

Stornierung der Bestellung

  • Wenn der Abnehmer die bestätigte Bestellung der Setzlinge storniert, kann ihm eine Stornogebühr in der Höhe von bis zu 50% des Wertes der nicht abgenommenen Setzlinge verrechnet werden (je nachdem wie rechtzeitig und welche Menge storniert wurde)
  • Wenn wir nicht die in der bestätigten Bestellung angeführten Setzlinge liefern können, ersetzen wir diese Setzlinge durch ähnliche Setzlinge oder die Setzlinge werden so bald wie möglich vorrangig innerhalb eines ehestmöglichen Zeitraumes geliefert. Dies wird immer im Voraus mit dem Abnehmer abgesprochen und es wird eine schriftliche Vereinbarung darüber getroffen.
  • Die Gesellschaft DVOŘÁK LESY, SADY, ZAHRADY s.r.o. informiert den Abnehmer sofort darüber, wenn sie nicht in der Lage ist die bestätige Bestellung zur Gänze abzudecken.

Abnahme der Setzlinge

  • Der Termin der Abnahme der Setzlinge vereinbaren der Abnehmer und der Leiter des Baumschulzentrums oder seiner verantwortlicher Vertreter aufgrund der bestätigten Bestellung.

Übergabe der Setzlinge

  • Die Übergabe der Setzlinge zwischen dem Zulieferer und dem Abnehmer erfolgt in der Regel in der Baumschule, vor oder bei der Beladung des Transportmittels. Es wird davon ausgegangen, dass die Person, die die Setzlinge übernimmt und im Namen des Abnehmers handelt gebührend über den Umgang und die Manipulation mit den Setzlingen belehrt wurde und dazu berechtigt ist diese Setzlinge zu übernehmen.
  • Für den Zulieferer übergibt ein Mitarbeiter der Baumschule die Setzlinge

  • Bei der Übergabe wird gegenseitig die Anzahl der Setzlinge, die Zusammensetzung der Art und Typen abgesegnet, stichprobenartig wird die Qualität der Sortierung beurteilt, eventuell sichtbare Mängel und Krankheiten festgehalten und der Preis gemäß der gültigen Preisliste der Setzlinge überprüft.
  • Die stichprobenartige Kontrolle der Qualität der Setzlinge erfolgt anhand eines Analysemusters, das mindestens 200 Stück umfasst. Die Anzahl der Analysemuster wird gemäß der Homogenität und der Größe der bewerteten Gesamtheit festgelegt. Ein Muster kann maximal aus der Anzahl von 50 tausend Stück der ausgelieferten Setzlinge entnommen werden.
  • Als Standardgesamtheit der Setzlinge ist jene anzusehen, die mehr als 8% nicht dem Standard entsprechende Einzelstücke enthält. 95% der Einzelstücke der Gesamtheit müssen alle nicht vernachlässigbaren Parameter erfüllen. Einzelstücke, die nicht mehr als 2 Parameter erfüllen sind unzulässig.
  • Wenn im analysierten Muster ein Anteil von mehr als 5% von nicht dem Standard entsprechenden Einzelstücken festgestellt wird, wird ein neues Muster gleicher Größe ausgesucht und wenn erneut ein höherer Anteil festgestellt wird, der nicht dem Standard entspricht, wird die gesamte Lieferung als nicht standardmäßig angesehen und muss umsortiert werden. Wenn sich im zweiten Muster kein höherer Anteil befindet, der nicht dem Standard entspricht, wird die gesamte Lieferung als dem Standard entsprechend angesehen.
  • Die Übergabe der Setzlinge erfolgt durch die Unterschrift der übernehmenden Person im Ursprungsschein, Begleitschein oder im Lieferschein. 
  • Wenn der Abnehmer oder der von ihm beauftragte Vertreter nicht am Übergabeort zur Übergabe der Setzlinge erscheint, oder er den Frachtführer mit der Übernahme der Setzlinge beauftragt (und dieser vor Ort keine Reklamation vorbringt), geht man davon aus, dass die Setzlinge ohne sichtbare Mängel übernommen wurden.

Reklamation

  • Die Gesellschaft DVOŘÁK LESY, SADY, ZAHRADY s.r.o garantiert die Qualität und die Parameter der gelieferten Setzlinge gemäß den zugehörigen Bestimmungen der Verordnung Nr. 29/2004 Slg. wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde
  • Die Reklamation sichtbarer Mängel erfolgt bei der Übergabe der Setzlinge (siehe Punkt 9. Übergabe der Setzlinge).
  • Reklamationen von versteckten Mängeln werden innerhalb von 60 Tagen ab der Übernahme der Setzlinge am Ort der Übernahme (Baumschule) in schriftlicher Form entgegengenommen. Der Abnehmer muss nachweisen, dass er mit den übernommenen Setzlingen so manipuliert hat, damit diese nicht beschädigt werden. Eine berechtigte Reklamation wird durch eine Ersatzlieferung der Setzlinge innerhalb eines ehestmöglichen Termins nach Absprache beider Seiten beigelegt. Die Baumschule äußert sich zur Reklamation versteckter Mängel innerhalb von 30 Tagen ab der schriftlichen Bekanntgabe.

Höhere Macht

  • Das Baumschulzentrum haftet nicht für Reklamationen, die sich auf die nicht erfolgte Lieferung der Setzlinge bezieht, wenn diese aus klimatischen, natürlichen Gründen oder aufgrund von Unfällen oder anderen Gründen nicht geliefert werden konnten, die nicht in unserer Macht sind.

In Ostrava, am 17. 9. 2013